WERKSVERKAUF IN WENDELSTEIN
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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich der Bedingungen: 

1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihre Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Geschäftsbedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, auch wenn der Käufer im Rahmen seiner Bestellung auf seine AGB verweist und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB gelten auch für Verbraucher und sonstige Abnehmer, jedoch nicht die Bestimmungen, die ausschließlich im kaufmännischen Verkehr Anwendung finden können.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.


2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt: 

2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2.3 Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein Vertragsangebot nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns rechtsverbindlich anzunehmen. Die Annahme kann durch Auslieferung der Ware und/oder durch die schriftliche Annahme einer Bestellung (z.B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden.
2.4 Der Inhalt des Liefervertrages bestimmt sich einzig nach unserer Auftragsbestätigung. Der Käufer ist gehalten, jede Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen und Abweichungen von seiner Bestellung sowie Unstimmigkeiten werktags binnen 24 Stunden mitzuteilen. Insoweit keine Mitteilung erfolgt, erkennt der Käufer die Auftragsbestätigung als richtig an und kann zu einem späteren Zeitpunkt Abweichungen nicht als Mangel deklarieren.
2.5 Bei Angaben über unsere Produkte in unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen oder anderen Unterlagen handelt es sich stets um branchenübliche Näherungswerte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind, sind branchenübliche Abweichungen insbesondere hinsichtlich Struktur und Farbe zulässig.
2.6 Im Falle von vor-Ort Aufmaßen, Planungs-, Zeichnungs- und Beratungsleistungen sind wir berechtigt, dem Käufer bzw. Auftraggeber pro volle Stunde einen Satz von 80 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen, auch und gerade insoweit es nicht zu einer Beauftragung mit einer Warenbelieferung kommt.
2.7 Dem Käufer steht mit Ausnahme von Fernabsatzverträgen u.a. Online Shop Bestellungen durch Verbraucher ein Widerrufsrecht nicht zu. Wir schließen außerhalb des Online Shops ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist und/oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Insofern wir gleichwohl aus Kulanz einen Rücktritt oder Widerruf ausnahmsweise ermöglichen, erfolgt die Gutschrift lediglich in Höhe von maximal 30% des Kaufpreises. Versand- und etwaige Rücksendekosten sind von der Gutschrift ausgenommen.


3. Lieferung; Leistungsverweigerungsrecht; Lagergebühren: 

3.1 Lieferungen erfolgen im Inland grundsätzlich gegen Berechnung von Versandkosten und bis Bordsteinkante. Hiervon ausgenommen sind abweichende vertragliche Vereinbarungen sowie die kostenpflichtige Inanspruchnahme von Sonderdiensten bei Zustellungen (z.B. Abendzustellung, Next Day Zustellung, Samstagszustellung). Auch bei Gewährleistungsund Garantiefällen, Ersatzteilen, Inselzustellungen sowie Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland fallen Versandkosten an. Kosten für fehlgeschlagene Zustell- und Abholversuche hat der Käufer zu tragen, insoweit das Fehlschlagen von ihm zu vertreten ist (z.B. bei Abwesenheit trotz Zustellankündigung).
3.2 Für die Zeiträume, in denen der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, etwa durch nicht rechtzeitigen Eingang von käuferseitigen bereitzustellenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben oder durch die Verletzung anderer Mitwirkungspflichten, verlängern / verschieben sich Lieferfristen und -termine. Außerdem sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.3 Weitere Ansprüche unsererseits, insbesondere wegen Verzug bleiben unberührt. Bei Änderungen eines Auftrags verlängern sich Lieferfristen und -termine in angemessenem Umfang.
3.4 Für den Fall von Ereignissen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, wie etwa Störungen auf Grund höher Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen bei der Eigenbelieferung, verlängern / verschieben sich die Lieferfristen bzw. -termine um die Dauer der Störung zuzüglich einer den Umständen angemessenen Anlauffrist. Das gleiche gilt, wenn die Leistung sich aus Gründen verzögert, die im Bereich des Käufers liegen, oder aber sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Ware unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags wesentlich abhängt, nicht nur unerheblich verändern und/oder verzögern. Diese Umstände berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
3.5 Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
3.6 Soweit nicht Ziff. 3.2 - 3.5 ein anderes vorsehen, erfolgt die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb der vereinbarten Lieferfrist; eine Überschreitung des Liefertermins / der Lieferfrist um bis zu acht Wochen begründet keine Ansprüche des Käufers.
3.7 Rechte des Käufers für den Fall der Überschreitung der nach den vorstehenden Vorschriften zu bestimmenden Lieferfristen bzw. -termine richten sich nach den Bestimmungen Ziff. 10 und 11.
3.8 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
3.9 Versandart und Verpackungen unterliegen unserem Ermessen. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.
3.10 Werden uns Umstände bekannt, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir berechtigt noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung auszuführen und, und wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen ab dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt erfolgt, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag insgesamt oder bezogen auf die noch nicht erfüllte Teile zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
3.11 Werden Versand oder Zustellung aus Gründen, die im Bereich des Käufers liegen, um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Ware, insgesamt jedoch höchstens 5 % berechnet werden. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Der Käufer ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.


4. Rücktrittsrechte: 

4.1 Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Ware unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags wesentlich abhängt, nicht nur unerheblich verändern. Der Käufer wird vor Ausübung des Rücktrittsrechts über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert; eine Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich nach Ausübung des Rücktrittsrechts erstatten.
4.2 Unsere Rücktrittsrechte gemäß Ziff. 3.2 und 3.10 bleiben unberührt.


5. Gefahrübergang und Transportschäden: 

5.1 Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht, auch bei einer frachtfreien Lieferung, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder an die sonstige Transportperson mit Beginn des Verladevorgangs, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Käufer liegen, geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer; Ziff. 3.11 gilt entsprechend. Transportschäden sind vom Käufer bei der Annahme der Waren gegenüber dem Zusteller sofort zu reklamieren und zu dokumentieren.
5.2 Soweit der Gefahrenübergang sich nicht nach Ziff. 5.1 bestimmt, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem ohne die Verzögerung die Übergabe stattgefunden hätte.


6. Preise; Zahlungsbedingungen: 

6.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden sind, liefern wir zu den am Tage der Auslieferung geltenden Listenpreisen.
6.2 Treten nach Abschluss des Liefervertrages Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z. B. der Kosten für Rohstoffe, Energie, Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Preis um mehr als 10 %, so kann der Käufer durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.
6.3 Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, rein netto Kasse sofort nach Waren- und Rechnungserhalt zahlbar. Zahlungen sind an uns oder auf unsere auf der Rechnung angegebene Konten zu leisten; unsere Mitarbeiter sind nur bei Vorlage einer von der Geschäftsleitung unterzeichneten Geldempfangsvollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen befugt.
6.4 Bei Nichtzahlung der Rechnung zum bestimmten Zahlungstermin gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ohne weitere Aufforderung Verzugszinsen in der vorgesehenen gesetzlichen Höhe zu berechnen. Die Geldendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hiermit nicht ausgeschlossen. § 353 HGB bleibt unberührt.


7. Zurückhaltung von Zahlungen; Aufrechnungsverbot: 

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.


8. Eigentumsvorbehalt: 

8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer unsere sämtliche Forderungen - auch die künftig entstehenden - erfüllt hat. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Für den Fall einer Weiterverarbeitung durch den Käufer sind wir Hersteller.
8.2 Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit in Höhe des anteilig auf unsere Ware entfallenden Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
8.3 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung gilt ohne weitere Erklärung als zu dem Zeitpunkt widerrufen, in dem der Käufer in Zahlungsverzug ist oder er oder Dritte über sein Vermögen sie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Die Einziehungsermächtigung gilt auch dann als zu dem Zeitpunkt widerrufen, in dem das Vermögen des Käufers i. S. d. § 64 Abs. 1 GmbHG überschuldet ist bzw. bei dem Käufer Zahlungsunfähigkeit eintritt.
8.4. Der Käufer hat uns jederzeit auf Verlangen die Schuldner der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unter genauer Angabe des Namens, der Anschrift, des veräußerten Gegenstandes und des Betrages der Forderungen bekanntzugeben. Auf Verlangen hat der Käufer außerdem dem Schuldner die Abtretung an uns bekanntzugeben.
8.5. Der Käufer ist verpflichtet, uns Pfändungen, Beschlagnahmen oder ähnliche Verwertungsmaßnahmen Dritter in der Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.


9. Untersuchungspflicht: 

Der Käufer hat die von uns gelieferte Ware, auch wenn Muster übersandt worden sind, unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Käufer bei Mängeln, die offensichtlich oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind, innerhalb von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Geht die Mängelrüge innerhalb der genannten Fristen nicht bei uns ein, gilt die Ware als genehmigt und mangelfrei.


10. Mängelansprüche: 

10.1. Wir haften für Mängel (Sach- und Rechtsmängel) der gelieferten Ware, z.B. Mängel der technischen Ausstattung oder von Stoffen oder Bezügen, ausschließlich in der Weise, dass nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder eine kostenfreie Neulieferung einer mangelfreien Ware erfolgt. Auf diese Nacherfüllung finden diese AGB Anwendung. Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Käufer uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Käufer jedoch nicht zu. Ansprüche auf Nachbesserung oder Reparatur aufgrund unsachgemäßer Benutzung oder mutwilliger Beschädigung sind ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen worden sind; für öffentliche Äußerungen oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
10.2 Auf Schadensersatz wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln haften wir ausschließlich nach Ziff.11. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder um einen Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c Satz 2, 327 Absatz 5, 327u BGB) handelt.
10.3 Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen AGB für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Käufer aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. Insoweit bei dem Kauf der Waren Sonderdienste für die Zustellung durch den Käufer beauftragt worden sind, hat der Käufer auf diese im Rahmen der Gewährleistung keinen Anspruch.


11. Haftung: 

11.1 Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
11.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur: a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren, b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen worden ist, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.


12. Verjährung: 

12.1 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt mit Ausnahme von Verbrauchern abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme. Der Verkauf gebrauchter Waren oder Waren zweiter Wahl erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. 12.2 § 478 BGB bleibt unberührt.


13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte: 

13.1 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts (Schutzrechte) durch von uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtige Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Käufer wie folgt: 13.1.1 Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt austauschen. Ist uns dieses nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, werden wird das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
13.1.2 Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur dann, wenn der Käufer uns über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, einer Verletzung nicht anerkannt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat. Stellt der Käufer die Nutzung des Produkts aus Gründen der Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis seiner Schutzrechtsverletzung verbunden ist; andernfalls verliert der Käufer die Ansprüche nach 13.1.1
13.2. Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
13.3 Ansprüche des Käufers sind auch ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers durch eine von uns nicht voraussehbare Verwendung des Produkts oder dadurch verursacht wird, dass der Käufer das Produkt verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt hat.
13.4 Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen; Ziff. 11 bleibt unberührt.


14. Schriftform; Umfang der Vertretung: 

14.1 Sämtliche nach dem Liefervertrag oder nach diesen Bedingungen abzugebende Erklärungen, insbesondere Anzeigen, Vereinbarungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen, bedürfen der Schrift- oder zumindest Textform.
14.2 Unser Innen- uns Außendienstpersonal ist nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsschluss von dem Inhalt dieser Bedingungen, gleich in welcher Form, abweichende oder ergänzende Zusagen zu machen. Dies gilt nicht für Zusagen unserer Organe oder Prokuristen; Ziff. 14.1 bleibt unberührt.


15. Geheimhaltung; Datenschutz: 

15.1 Verträge, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Muster, Proben und andere im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns überlassene Unterlagen dürfen von dem Käufer nur mit unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande kommt, hat der Käufer etwa überlassene Unterlagen unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben.
15.2 Firmen- und personenbezogene Daten des Käufers speichern und nutzen wir ausschließlich zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, worüber der Käufer hiermit informiert wird. Der Käufer willigt ausdrücklich in die Verwendung seiner Daten und auch in die Weitergabe seiner Daten an Dritte ein, insofern dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendig oder geschäftsüblich ist. Diese Einwilligung umfasst ausdrücklich auch die Verwendung seiner Daten im Rahmen von Marketingaktivitäten und Newslettern.


16. Schlussvorschriften: 

16.1 Erfüllungsort für alle sich aus Geschäften mit uns ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Vertragsteile der Ort unseres Sitzes (Wendelstein).
16.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
16.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
16.4 Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.

AGB

I. Allgemeines

Für die mit unseren Kunden getätigten Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen: Sie gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte mit den Kunden, auch wenn sie im Einzelfall nicht besonders vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Für Lieferungen von Regalsystemen mit Montage gelten besondere Montagebedingungen, die unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügt sind.

II. Angebot

Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen, in Musterbüchern, Preislisten, Prospekten sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Das gleiche gilt für solche Angaben der Werke in Schriftstücken und drucktechnischen Erzeugnissen der vorgenannten Art.


III. Preise 

1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preislisten verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.

2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.

IV. Lieferung und Versand

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers, auch bei Benutzung eigener Transportmittel ab Lager oder Werk ausschließlich Verpackung. Versenden wir die Ware auf Wunsch unseres Kunden an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn franko oder frachtfrei erfolgt.

2. Erfolgt der Versand frei Empfangsstation, trägt der Empfänger das Rollgeld am Empfangsort. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Mehrkosten infolge besonderer Wünsche des Kunden (z. B. Express, Vorschrift einer bestimmten Beförderungsart oder eines bestimmten Versandweges, Teilsendungen usw.) trägt der Kunde.

3. Bei Lieferungen an Baustellen, Geschäftsräumen oder Wohnungen liefern wir an eine Abladestelle, soweit auf festen Wegen befahrbar, ohne Abladen.

4. Soweit wir die Ware auf Euro-Paletten, in Gitterboxen oder in ähnlichen Pool- Ladehilfsmitteln liefern, sind diese bei Anlieferung 1:1 zu tauschen. Nicht zurückgegebene Ladehilfsmittel werden zum Neuwert berechnet. Eine nachträgliche Rückholung erfolgt nicht. Andere Transportverpackungen nehmen wir nicht zurück.

5. Verzögert sich die Lieferung durch Verschulden des Kunden, so sind die uns hierdurch entstehenden Kosten zu vergüten. Sind wir durch unvorhergesehene Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleich ob in unserem Betrieb oder bei dem Lieferanten eingetreten – wie z. B. Betriebsstörungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energiemangel – an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise, auch wenn bereits Lieferverzug vorlag. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenansprüche wegen Nichterfüllung können in diesen Fall vom Kunden nicht geltend gemacht werden.

6. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten und uns nicht vorliegen; bei Geschäften mit Nichtkaufleutenbeschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns bzw. bei unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen.

II. Angebot

Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen, in Musterbüchern, Preislisten, Prospekten sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Das gleiche gilt für solche Angaben der Werke in Schriftstücken und drucktechnischen Erzeugnissen der vorgenannten Art.


III. Preise 

1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preislisten verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.

2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.

V. Zahlung

1. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne jeden Abzug zahlbar.

2. Soweit wir Skonto gewähren, ist Voraussetzung, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgebend. Gutschriften sind vor Skontoerrechnung zu kürzen.

3. Wir sind berechtigt, als Verzugszinsen mindestens 8% über dem Basiszinssatz der EZB / Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, die Entstehung eines geringeren Schadens geltend zu machen, wenn eine solche Geltendmachung gesetzlich zusätzlich sein sollte.

4. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Kunden für Kreditgewährung nicht geeignet sind, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekannt werden.

5. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Bei Verzug sind alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Die vorstehenden Rechte erlöschen auch dann nicht, wenn in vorangegangenen Fällen Stundung gewährt worden ist.

6. Wechsel und Schecks, für uns spesenfrei, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Im Falle eines Wechselprotestes, sei es eines eigenen Akzeptes des Kunden, sei es bei nicht sofortiger Begleichung eines protestierten Fremdenakzeptes, werden unsere Ansprüche aus allen noch laufenden Wechseln, ungeachtet, ob es eigene oder fremde Akzepte sind, sofort fällig.

7. Entweder von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben dem Kunden kein Aufrechnungsrecht, Kaufleuten auch kein Zurückbehaltungsrecht.

Vl. Eigentumsvorbehalt

1. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch solange bestehen, als bei einem Scheck-, Wechselverfahren der Wechsel noch nicht endgültig eingelöst ist.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten oder zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Werte der neuen Sache an der neuen Sache Miteigentum einräumt und dieses unentgeltlich für uns verwahrt.

4. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.

5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware.

6. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf unseren Widerruf einzuziehen, wenn er die eingegangenen Beträge unverzüglich an uns weiterleitet. Er ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben.

7. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über unsere Ware bzw. unser im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes erlangtes Sicherungsgut zugunsten Dritter ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

8. Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch Dritte muß uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.

9. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzufordern, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; diese Rechte erlöschen erst mit der Bezahlung aller Rechnungsbeträge.

10. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Kunden ein Antrag auf Einleitung des Insolvensantragsverfahrens gestellt wird.

11. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Vll. Bauwerk

1. Bei direkter Lieferung und Berechnung an den Bauherren übernimmt der Kunde – als Gesamtschuldner neben dem Bauherrn – uns gegenüber in seiner Eigenschaft als Besteller die Haftung für die aus dem direkten Liefervertrag entstehenden Verbindlichkeiten.

2. Wird die von uns gelieferte Ware für die Herstellung eines Bauwerks oder eines Teiles eines Bauwerks verwendet und ist der Kunde selbst nicht Eigentümer des Baugrundstückes, so tritt er hiermit an uns seinen Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek gem. § 648 BGB an dem Baugrundstück gegen den Eigentümer des Baugrundstückes in Höhe unserer Forderung ab, die aus der Lieferung von Ware für dieses Baugrundstück resultiert. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Vlll. Mängelrüge

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf ihre vertragliche Beschaffenheit zu untersuchen. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht fristgerecht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware beim Kunden, bei uns schriftlich spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich bekanntzugeben. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung der §§ 377 und 378 HGB.

2. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.

3. Der Kunde verliert sein Recht auf eine Mängelrüge, wenn die Ware verlegt, be- oder verarbeitet oder in sonstiger Art und Weise verändert worden ist.

4. Treten bei Velourteppichböden bleibende Schattierungen auf, deren Ursache nicht material- oder konstruktionsbedingt ist, entfällt jegliche Gewährleistung.

5. Bei Vorliegen von Mängeln – bei Geschäften mit Kaufleuten auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden wegen Mangelfolgeschäden abzusichern, – leisten wir wie folgt Gewähr: Wir liefern unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Ersatzlieferungen oder Reparaturen, die durch Dritte ausgeführt werden, erkennen wir nicht an. Steht fest, daß die Nachbesserung oder Ersatzlieferung sich in unzumutbarer Weise verzögert, unmöglich oder fehlgeschlagen sind, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages – ist eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung – nur Herabsetzung der Vergütung verlangen.

6. Bei Beanstandungen jeglicher Art hat der Kunde die Ware in Empfang zu nehmen und bis zur endgültigen außergerichtlichen oder rechtskräftigen gerichtlichen Regelung sachgemäß und kostenlos für uns zu verwahren.

7. Die Rücknahme von angeschnittenen und angebrochenen Waren ist grundsätzlich nicht möglich.

IX. Schadensersatz

Vertragliche und gesetzliche Schadenersatzansprüche jeglicher Art (z.B. auch wegen Beratungsfehlern, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Montagefehlern, Reparaturschäden) werden dann ausgeschlossen, wenn bei Geschäften mit Kaufleuten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer leitenden Angestellten oder uns selbst, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten Vorsatz und Fahrlässigkeit auch sonstiger Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht vorliegen. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist Hamburg. Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg. Die Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Ist der Kunde Nichtkaufmann, so ist der Gerichtsstand
für den Betrieb Barsbüttel: - Reinbek
für den Betrieb Bremen: - Bremen
für den Betrieb Falkensee: - Nauen.

Xl. Sonstiges

Soweit in den vorstehenden Bedingungen Sonderregelungen für Kaufleute getroffen sind, gilt dies nur für Geschäfte mit Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betriebe ihres Handelsgewerbes gehört. Sofern Nichtkaufleute genannt sind, zählen hierzu auch Kaufleute, soweit der Vertrag nicht zum Betriebe ihres Handelsgewerbes gehört.

Datenverarbeitung

Wir speichern personenbezogene Daten gem. DSGVO.

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